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HerunterladenVom BGM zum dBGM: Der nächste Schritt.
HerunterladenGefährdungsbeurteilung leicht gemacht.
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Nicht alles muss man selbst entwickeln. Wir zeigen dir auch ausgewählte Angebote und Anlaufstellen unserer Partner:innen und öffentlicher Träger, die deinen Betrieb sinnvoll ergänzen können.
Kulturdialoge der DGUV
RV Fit der Deutschen Rentenversicherung
Gefährdungsbeurteilung leicht gemacht.
BGF-Koordinierungsstelle
Die wichtigsten Fragen auf einen Blick
BGM als Gesamtsystem ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings gehören verschiedene gesetzliche Pflichten zu einem gesunden und sicheren Betrieb – etwa die Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsschutzmaßnahmen und die Unterweisung der Mitarbeitenden. Welche Anforderungen konkret gelten, hängt unter anderem von den Tätigkeiten und Gefährdungen im Betrieb ab. GEQUMA hilft dabei, diese Anforderungen strukturiert im Blick zu behalten.
Ja. Sobald Beschäftigte im Unternehmen tätig sind, müssen die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen beurteilt und erforderliche Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. Dabei geht es nicht nur um Unfallgefahren oder körperliche Belastungen. Auch psychische Belastungen bei der Arbeit sind Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung.
Im Mittelpunkt steht, ob Sicherheit und Gesundheit im Betrieb wirksam organisiert sind. Relevant können beispielsweise Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Erste Hilfe, arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung sowie die Umsetzung von Schutzmaßnahmen sein. Was konkret betrachtet wird, richtet sich nach Branche, Tätigkeiten und Gefährdungen des jeweiligen Betriebs.
Unterweisungen müssen zum Arbeitsplatz und Aufgabenbereich passen. Sie sind insbesondere bei der Einstellung, bei Veränderungen des Aufgabenbereichs sowie bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien erforderlich und müssen bei Bedarf wiederholt werden. Darüber hinaus können je nach Tätigkeit und einschlägiger Vorschrift konkrete Wiederholungsfristen gelten.
Auch kleine Unternehmen müssen die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen. Wie diese konkret aussieht, richtet sich unter anderem nach Betriebsgröße, Branche, Gefährdungen und der für den Betrieb geltenden Fassung der DGUV Vorschrift 2. Je nach Voraussetzungen stehen unterschiedliche Betreuungsformen zur Verfügung.
Arbeitsschutz, Gesundheitsförderung und BGM entwickeln sich kontinuierlich weiter. In unserem Wissensbereich greifen wir relevante Neuerungen auf, ordnen sie für kleine und mittlere Betriebe ein und zeigen, was sie für die Praxis bedeuten. In GEQUMA behalten wir relevante Anforderungen ebenfalls im Blick und entwickeln die Inhalte entsprechend weiter.